Qualifikation, Zertifizierung und Unabhängigkeit

Warum ist die Zertifizierung des Sachverständigen wichtig?

Die Zertifizierung ist nicht nur ein allgemeines Qualitätsmerkmal. In bestimmten Fällen, insbesondere beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG, kann die formale Qualifikation des Sachverständigen entscheidend sein.

Lars Wegmann ist als Sachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken über eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert. Damit erfüllt er die in § 198 BewG ausdrücklich genannte persönliche Qualifikationsanforderung für entsprechende Verkehrswertgutachten.

Über steuerliche Bewertungsanlässe hinaus gibt die Zertifizierung Auftraggebern, Gerichten, Betreuern, Steuerberatern und anderen Beteiligten zusätzliche Sicherheit, dass die Bewertung nach anerkannten fachlichen Standards erfolgt.

Arbeiten Sie unabhängig?

Ja. Die Bewertung erfolgt unabhängig und neutral. Ziel ist nicht, einen bestimmten Wunschwert zu bestätigen, sondern den Verkehrswert fachlich richtig und nachvollziehbar herzuleiten.

Diese Unabhängigkeit ist besonders wichtig, wenn mehrere Parteien beteiligt sind, zum Beispiel Erben, Ehegatten, Gesellschafter, Gläubiger, Gerichte oder Finanzbehörden.

Erstellen Sie auch Gutachten für Gerichte?

Ja. Die Erstellung gerichtlicher Gutachten gehört zu den besonderen Tätigkeitsfeldern. Solche Gutachten müssen klar gegliedert, nachvollziehbar begründet und fachlich überprüfbar sein.

Diese Erfahrung ist auch für private Auftraggeber von Vorteil, weil dieselben Grundsätze der Sorgfalt, Nachvollziehbarkeit und Neutralität auch bei außergerichtlichen Gutachten zugrunde gelegt werden.