Zur Finanzierung des Erwerbs eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder von Baumaßnahmen (Neubau oder Ausbau) benötigt das Kreditinstitut den Beleihungswert.
Für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich.
Es wird die Feststellung von Teilwerten bei Entnahmen aus bzw. Einlagen ins Betriebsvermögen benötigt.
Es soll der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (z.B. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer) geführt werden.
Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen (u.a. Verkehrswert des Immobilienvermögens) der Eheleute gegenübergestellt. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn.
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