Was ist Ihre Immobilie wert?
Grundsätzliches
Durch die im Jahr 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform hat sich die Bewertung von Immobilien aus steuerlicher Sicht grundsätzlich verändert.
Einerseits wurden mit der Reform zwar höhere Freibeträge eingeführt, andererseits wurden in der Vergangenheit die Werte von Immobilien auf Basis des Bedarfswertes oftmals nur mit 50-80% des Verkehrswertes für die Bemessung der Erbschaftsteuer herangezogen. Die neue Regelung, den Wert auf Basis des Verkehrswertes festzusetzen, führt zu einer deutlich höheren Bemessungsgrundlage und somit zu höheren Erbschaftsteuern.
Durch unsere Gutachten können häufig niedrigere Verkehrswerte vor dem Finanzamt nachgewiesen werden. Daraus resultiert für Sie, dass niedrigere Steuerzahlungen anfallen.