Zusammenarbeit und Grenzen der Beratung

Bekomme ich vorab eine Einschätzung, welches Gutachten ich brauche?

Ja. Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, wofür die Bewertung benötigt wird. Daraus ergibt sich, ob ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich ist oder ob eine andere Form der Wertermittlung ausreicht.

Wichtig ist, den späteren Verwendungszweck von Anfang an zu berücksichtigen. Ein Gutachten, das für eine interne Orientierung ausreicht, ist nicht automatisch für Finanzamt, Gericht oder streitige Auseinandersetzungen geeignet.

Unterstützen Sie auch nach Fertigstellung des Gutachtens?

Ja. Häufig entstehen nach Vorlage eines Gutachtens Rückfragen, etwa von Auftraggebern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Gerichten, Finanzämtern oder anderen Beteiligten.

Soweit erforderlich, können die Ergebnisse erläutert und fachliche Rückfragen beantwortet werden.

Können Sie rechtlich oder steuerlich beraten?

Nein. Ein Verkehrswertgutachten ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Es liefert die fachliche Grundlage zur Immobilienbewertung.

Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen sollte zusätzlich ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater eingebunden werden.