Kosten, Honorar und Leistungsumfang

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens hängen vom Bewertungsobjekt, vom Umfang der Prüfung, vom Bewertungszweck und von der Komplexität des Einzelfalls ab. Ein pauschaler Preis ohne Kenntnis des Objekts und der vorhandenen Unterlagen wäre deshalb häufig nicht seriös.

Maßgeblich ist unter anderem, welche Unterlagen bereits vorliegen, welche Informationen noch beschafft werden müssen, ob besondere rechtliche oder tatsächliche Grundstücksmerkmale zu prüfen sind und ob das Gutachten beispielsweise für das Finanzamt, ein Gericht, ein Betreuungsgericht, eine Nachlassregelung oder eine sonstige Vermögensauseinandersetzung benötigt wird.

Warum gibt es keinen festen Pauschalpreis für jedes Gutachten?

Der Aufwand eines Verkehrswertgutachtens hängt nicht allein von der Objektgröße oder der Objektart ab. Entscheidend ist, welche Unterlagen vorliegen, welche rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten zu prüfen sind und für welchen Zweck das Gutachten benötigt wird.

Auch eine Eigentumswohnung ist nicht automatisch einfacher oder günstiger zu bewerten. Gerade bei Wohnungseigentum sind häufig die Teilungserklärung, Aufteilungspläne, Grundrisse, Sondernutzungsrechte, Beschlüsse der Eigentümer-gemeinschaft oder weitere Unterlagen zu prüfen. Liegen diese Unterlagen nicht vollständig vor, müssen sie gegebenenfalls beschafft oder eingesehen werden. In der Praxis kann dies zum Beispiel eine Einsichtnahme in die Grundakten beim Amtsgericht erforderlich machen, weil nicht immer alle Pläne oder Anlagen vollständig in Kopie vorliegen.

Ein seriöses Honorar sollte deshalb zum tatsächlichen Prüfungs- und Bearbeitungsumfang passen.

Erstellen Sie Kurzgutachten?

Nein. Lars Wegmann erstellt keine Kurzgutachten.

Wenn ein Immobilienwert gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht, einem Betreuungsgericht, Miterben, Ehegatten, Steuerberatern oder sonstigen Beteiligten nachvollziehbar begründet werden soll, reicht eine verkürzte Darstellung häufig nicht aus. Entscheidend ist dann nicht eine möglichst kurze oder günstige Bewertung, sondern eine fachlich belastbare, nachvollziehbare und überprüfbare Verkehrswertermittlung.

Was erstellen Sie nicht?

Lars Wegmann erstellt keine Kurzgutachten und keine Restnutzungsdauergutachten.

Ein Verkehrswertgutachten kann zwar Aussagen zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer enthalten, soweit dies für die Wertermittlung erforderlich ist. Ein isoliertes Restnutzungsdauergutachten, das ausschließlich für steuerliche Abschreibungsfragen oder zur gesonderten Begründung einer verkürzten Restnutzungsdauer erstellt wird, wird jedoch nicht angeboten.

Ebenfalls nicht Gegenstand der Tätigkeit sind bautechnische Spezialgutachten, zum Beispiel zu Statik, Feuchtigkeitsschäden, Schadstoffen, Schimmel, Haustechnik oder konkreten Sanierungs- und Umbaukosten. Falls solche Fragen für die Bewertung erheblich sind, kann im Einzelfall die zusätzliche Einschaltung entsprechender Fachsachverständiger sinnvoll sein.