Besondere Immobilienarten und Bewertungsfragen

Was ist bei der Bewertung einer Eigentumswohnung besonders wichtig?
Bei Eigentumswohnungen kommt es nicht nur auf die Wohnung selbst an. Auch das Gemeinschaftseigentum, die Wohnanlage, die Teilungserklärung, Sondernutzungsrechte, Rücklagen, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und mögliche Instandhaltungsmaßnahmen können wertrelevant sein.
Neben Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der Wohnung ist deshalb auch die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft zu berücksichtigen.
Was ist bei vermieteten Immobilien besonders wichtig?
Bei vermieteten Immobilien sind die Mietverhältnisse, die Miethöhe, die Nachhaltigkeit der Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Leerstände, Instandhaltungszustand und rechtliche Rahmenbedingungen besonders wichtig.
Die Bewertung orientiert sich nicht nur am Gebäude, sondern auch an der Ertragskraft und der langfristigen Marktgängigkeit des Objekts.
Was ist bei einem Erbbaurecht zu beachten?
Erbbaurechte sind bewertungstechnisch anspruchsvoll, weil Grundstückseigentum und Gebäudeeigentum auseinanderfallen. Wesentlich sind unter anderem Restlaufzeit, Erbbauzins, Anpassungsregelungen, Heimfallregelungen und sonstige Vereinbarungen des Erbbaurechtsvertrags.
Ein Erbbaurecht sollte deshalb nicht wie ein normales Volleigentum bewertet werden. Die vertraglichen Grundlagen müssen sorgfältig ausgewertet werden.
Werden Rechte und Belastungen im Grundbuch berücksichtigt?
Ja. Rechte und Belastungen können den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte, Leitungsrechte, Erbbaurechte oder sonstige dingliche Belastungen.
Welche Auswirkungen solche Rechte auf den Verkehrswert haben, hängt vom konkreten Inhalt, der rechtlichen Ausgestaltung und den wirtschaftlichen Folgen ab.
Werden Baumängel und Schäden berücksichtigt?
Ja, soweit sie erkennbar, dokumentiert oder durch Unterlagen belegt sind, werden Baumängel, Schäden, Instandhaltungsrückstände und Modernisierungen in der Bewertung berücksichtigt.
Ein Verkehrswertgutachten ersetzt jedoch kein bautechnisches Spezialgutachten.



