Meist sind Immobilien für eine sehr lange Zeit im Eigentum einer Person oder Familie. Allerdings sollten Eigentümer für alle Fälle vorbereitet sein. Ob Verkauf oder Beleihung – für potentielle Käufer oder kreditgebende Banken sind Zahlen und Fakten zur Immobilie stark entscheidungsbeeinflussend. Auch für uns als Sachverständige sind die folgenden Informationen für die Erstellung von Verkehrswertgutachten zwingend notwendig. Doch welche Informationen genau vonnöten sind und wo man diese findet, ist in der Praxis für Eigentümer oft gar nicht so einfach.

Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist eine Art „Ausweis der Immobilie“. Im Grundbuch werden relevante Informationen zu einem Grundstück an zentraler Stelle gesammelt. Das Grundbuch beinhaltet Informationen zur Lage und Größe, zu den Eigentumsverhältnissen, zu eventuellen Hypotheken und Grundschulden sowie zu evtl. Rechten und Lasten (Wegerechte, Nießbrauchrechte) eines Grundstücks. Der Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück und kann beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts angefordert werden. Er wird für den Immobilienverkauf, die Beleihungsprüfung oder im Erbfall benötigt. Nur Personen mit berechtigtem Interesse können in das Grundbuch einsehen oder einen Grundbuchauszug beantragen.

Flurkarte
Die Flurkarte – sie heißt auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte – ist eine bildliche Darstellung der Liegenschaften in einer Gemeinde. Sie zeigt die Lage der Grundstücke und grenzt sie voneinander ab. Die Grundstücke selbst sind als Flurstücke erfasst. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Zuständig für die Erfassung der Flurstücke und die Gestaltung der Flurkarten sind die Kataster- und Vermessungsämter.

Flurkarten und weitere Geodaten kann man mittlerweile oftmals kostenlos aus dem Internet beziehen, z.B. unter

https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/

Objektunterlagen
Falls Grundrisse etc. nicht mehr vorhanden sind, hilft oftmals ein Blick in die Bauakte, die sich in der Regel im Archiv der Stadt befindet. Hier findet man oftmals auch Baugenehmigung, Baubeschreibung, Entwässerungspläne, Statik, Grundrisse und Flächenberechnungen.

Im Falle des Verkaufs einer Eigentumswohnung sind noch weitere Dokumente von Bedeutung: Angaben zum Hausgeld, die Teilungserklärung, letzte Abrechnungen und Jahreswirtschaftspläne. Im Falle einer bestehenden Vermietung der Eigentumswohnung sollten der Mietvertrag sowie eine Betriebskostenabrechnung vorgelegt werden.

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist der Verkäufer der Immobilie verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Ein Energieausweis ist ab der Erstellung für zehn Jahre gültig. Energieausweise können auf einfache Weise online angefordert werden oder Sie sprechen Ihren Schornsteinfeger an.

Wichtig für potentielle Käufer, die Bank und auch den Sachverständigen sind Angaben zum Zeitpunkt erfolgter Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung der Fenster, des Daches, oder der Bäder). Diese können mit Handwerkerrechnungen belegt werden.

Lassen Sie sich von diesem auf den ersten Blick groß erscheinenden Berg von Unterlagen nicht einschüchtern. Ein strukturiertes und vollständiges Vorliegen von Unterlagen zur Immobilie macht sich beim Verkauf immer bezahlt!

Für einen kompletten Überblick nutzen Sie unsere Zusammenstellung der benötigten Unterlagen . Sollten Sie nicht in Besitz aller Unterlagen sein, können diese über unser Büro bei den zuständigen Stellen beschafft werden.