Worum geht es?
Am 4. Juli 2024 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein bedeutendes neues Gesetz zur Grundsteuer beschlossen, das Immobilienbesitzern die Chance bietet, ihre Steuerlast zu reduzieren. Das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen („Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz – NWGrStHsG“) ermöglicht erstmals in NRW den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Bewertungsgesetz („BewG“). Der Gesetzgeber reagierte auf aktuelle Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH).
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts:
- § 2 NWGrStHsG erlaubt nun, einen niedrigeren gemeinen Wert als den festgelegten Grundsteuerwert nachzuweisen.
- Voraussetzung: Der nachgewiesene gemeine Wert muss mindestens 40 % unter dem festgelegten Grundsteuerwert liegen.
- Relevante gesetzliche Regelungen: Es gelten die Regelungen nach § 198 BewG.
Vorteile und Auswirkungen
- Finanzielle Entlastung: Immobilienbesitzer können durch den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ihre Grundsteuerlast reduzieren.
Ausblick
- Bundesweite Einführung: Es wird erwartet, dass weitere Bundesländer nachziehen und ähnliche Regelungen einführen.
- Zukunft der Grundsteuer: Die neuen Regelungen könnten die Grundsteuer insgesamt stabilisieren und gerechter gestalten.
Fazit
Das NWGrStHsG ermöglicht es Immobilienbesitzern in Nordrhein-Westfalen erstmals, einen niedrigeren gemeinen Wert ihrer Immobilie nachzuweisen, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.
Bei entsprechendem Bewertungsbedarf sprechen Sie uns gerne an.
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